
Ihr Einzelcoaching
- kostenfrei mit staatlicher Förderung
So kommen Sie zu Ihrem neuen Job mit dem Vermittlungsgutschein
Stehen Sich auch recht orientierungslos vor all den Fragen der beruflichen Neuorientierung: Wie bewerbe ich mich? Wo finde ich den passenden Job für mich? Was sind überhaupt meine Stärken?
Dann ist unser Bewerbungs-Coaching jetzt genau das Richtige für Sie!
Und das Beste ist, Sie müssen dafür noch nicht einmal etwas bezahlen,
um es kostenfrei in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie lediglich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), der Ihr Einzelcoaching zu 100% finanziert.

AZAV-Vermittlungsgutscheine anerkannter Träger
Doch wie kommen Sie an einen AVGS?
Zunächst kontaktieren Sie Ihren zuständigen Arbeitsvermittler/in der Agentur für Arbeit, um Ihre Möglichkeiten der Förderung herauszufinden. Unter Berücksichtigung Ihres bisherigen Werdegangs und Ihrer Vorkenntnisse legen Sie gemeinsam die Dauer und Inhalte der Maßnahme fest.
Warum sollten Sie eine Förderung bezahlt bekommen?
Sie sollten sich vor Ihrem Gespräch mit Ihrer Agentur schon gute Argumente für die Erteilung eines AVGS zurechtlegen. So können Sie sich vorab fragen, wobei Ihnen die Förderung helfen soll.
Beispiele der Unterstützung:
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Erstellung von individuellen Bewerbungsunterlagen
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Analyse der eigenen Stärken und Schwächen
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Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch
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berufliche Möglichkeiten innerhalb der persönlichen Fähigkeiten
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Stärkung der persönlichen Einstellung zum Beruf
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Veränderung der festgefahrenen Bewerbung-Strategie
Schauen Sie sich einfach vorab unseren Flyer an,
um Ihren Bedarf besser zu formulieren.

Wer bekommt einen AVGS?
Alle Bezieher von Arbeitslosengeld haben – unter bestimmten Voraussetzungen – einen rechtlichen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Für Hartz IV-Empfängern, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrern ist die Ausgabe eines AVGS Ermessenssache Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.
Was sind die Voraussetzungen?
Als Empfänger von Arbeitslosengeld gilt:
In den drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung
des Gutscheins müssen Sie mindestens sechs Wochen
arbeitslos gewesen sein. Bisherige Fördermaßnahmen
werden nicht angerechnet. Sie müssen auch nicht sechs
Wochen am Stück arbeitslos gewesen sein.
Aber: Sie können einen AVGS schon ab dem ersten Tag
der Arbeitslosigkeit erhalten – das liegt im
Ermessensspielraum Ihrer Agentur für Arbeit.
Bundesagentur für Arbeit:
"Die Förderleistung muss die Chance auf
die Eingliederung in
versicherungspflichtige Beschäftigung
deutlich verbessern.“
Grundsätzlich hilft Ihnen unser Bewerbungs-Coaching
dabei, Ihre ganz eigenen beruflichen Optionen zu
entwickeln und sofort Ihre Bewerbungsaktivitäten zu
beginnen.

Von Anfang an geht es um Sie!
Bei Coaching-Rottweil stehen Sie mit Ihrem spezifischen Anliegen im Mittelpunkt! Gemeinsam definieren wir Ihre beruflichen Optionen und Ziele auf Basis von Ihren Werten, Ihren Kompetenzen, Ihren bisherigen Erfahrungen und Ihren Interessen.
Der Schlüssel zu Ihrem neuen Job!
Sie entwickeln in Einzel-Sitzungen Ihre passgenaue Bewerbungsstrategie, verbessern Ihre Bewerbungsunterlagen und werden sichtbar auf den Berufsplattformen wie XING- und/oder LinkedIn. Auf künftige Vorstellungsgespräche werden Sie optimal vorbereitet. Lernen Sie Ihre inneren Antreiber kennen und lösen Sie durch das systemische Coachen nach dem St. Galler Prinzip Ihre persönlichen Blockaden.
Welche Themen werden Sie in Ihrer Fördermaßnahme bearbeiten? (Auszug)
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Bewerbungsunterlagen zum sofortigen Bewerben
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Vorbereitung auf den Stellenmarkt
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Sicheres Auftreten im Vorstellungsgespräch
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IST-Aufnahme mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung
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Eigene Vorteile und Stärken kompetent zum Ausdruck bringen
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Unterschiede der Stellenofferten und des verdeckten Arbeitsmarkts